3.1 Abnahmeprüfzeugnis
Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204 wird häufig eingesetzt, wenn chemische Zusammensetzung und mechanische Kennwerte des gelieferten Werkstoffs chargenbezogen dokumentiert werden sollen.
Was es typischerweise enthält
Werkstoffbezeichnung, Chargen- oder Schmelznummer, chemische Analyse, mechanische Kennwerte und Angaben des Herstellers. Der konkrete Inhalt hängt vom Produkt und der zugrunde liegenden Norm ab.
Rückverfolgbarkeit
Damit ein Zeugnis für ein konkretes Bauteil belastbar ist, muss die Zuordnung zwischen Rohmaterial, Charge und gefertigten Teilen während des Prozesses erhalten bleiben.
Bestellung
Wenn 3.1-Dokumentation erforderlich ist, sollte dies bereits bei der Anfrage angegeben werden. Nachträgliche Beschaffung ist nicht immer möglich.
Oberfläche, Qualität und Dokumentation direkt mit der Anfrage definieren
Je genauer Anforderungen, Normen und Nachweise beschrieben sind, desto belastbarer können Fertigung und Angebot geplant werden.
